PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 79 Patentblatt
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Das PA hat nach § 79 das Patentblatt als amtliches Verlautbarungsmedium herauszugeben. Hinsichtlich der Einrichtung und Herausgabe des Patentblattes wird dem Präsidenten des PA eine Verordnungsbefugnis eingeräumt. Von dieser hat der PA mit der Erlassung der PAV 2018 idF PBl 2018/12 Anh Gebrauch gemacht.
1
Das Patentblatt umfasst zwei Teile und erscheint jeweils am 15. Tag des Monats.
I. Erster Teil
2
Der erste Teil des Patentblatts ist nicht auf Veröffentlichungen in Patentsachen beschränkt, sondern umfasst sämtliche in das Aufgabengebiet des PA fallende Veröffentlichungen.
Das Patentblatt ist das gesetzmäßig vorgesehene Kundmachungsorgan für Verordnungen des Präsidenten. Durch die Veröffentlichung im Patentblatt erfährt die Verordnung die für ihr Entstehen notwendige Publizität. Sofern in der Verordnung keine abweichenden Regelungen getroffen werden, tritt diese Verordnung auch mit dem Tag der Veröffentlichung im Patentblatt in Kraft. Ausschließlich zum Zweck der Kundmachung von Änderungen von Verordnungen des Präsidenten des PA können auch zwischen den ...