PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 76 Ausschließungsgründe
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorspann
Die Regelungen über die Ausschließung von Mitgliedern des PA sind eng an die entsprechenden Bestimmungen für den Zivilprozess angelehnt. Die wesentlichen Ausschließungsgründe korrespondieren dementsprechend mit den im zivilgerichtlichen Verfahren geltenden Gründen.
I. Ausschließungsgründe
1
Als Ausschließungsgründein allen Verfahren vor dem PA gelten die Parteieigenschaft (Abs 1 Z 1) bzw ein eigenes materielles Interesse an der Sache – das Gesetz nennt beispielhaft Mitberechtigte, Mitverpflichtete und Regresspflichtige – sowie Angehörige und Vertreter solcher Personen (Abs 1 Z 2–4).
2
Eine Regelung, wonach ein Mitglied der NA auch dann im Patentnichtigkeitsverfahren ausgeschlossen wäre, wenn es im Erteilungsverfahren oder im Einspruchsverfahren mitgewirkt hat, besteht nicht mehr. Auch wenn somit im Nichtigkeitsverfahren kein absoluter eines mit dem Anmeldeverfahren betrauten Mitglieds der TA mehr besteht, betrachten sich die Mitglieder der einzelnen TA idR dennoch für befangen in Bezug auf die Teilnahme an einem Einspruchs- oder Anfechtungsverfahren, das auf die Verni...