PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 69
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Anders als Entscheidungen der Abteilungen des PA, die vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden können, unterliegen Entscheidungen des Präsidenten einem abweichenden Rechtszug.
I. Zuständigkeit des Präsidenten
1
Neben den ihm zukommenden dienstrechtlichen Leitungsaufgaben und der Kompetenz zur Erlassung von Verordnungen ist der Präsident des PA in einzelnen Fällen auch für die Erlassung von Bescheiden zuständig.
2
Der Präsident entscheidet über die die Stundung von Gebühren sowie die unentgeltliche Beiordnung eines Patentanwalts (Verfahrenshilfe) im Patentanmeldeverfahren sowie im Verfahren vor der NA (§ 23 Abs 1 PatAnwG).
3
Weiters befindet der Präsident über die Befangenheit und den Ausschluss von Abteilungsvorständen im Anmelde- oder Einspruchsverfahren sowie von Vorsitzenden der NA und entscheidet über die Anerkennung eines Sachverständigen, an den biologisches Material herausgegeben werden kann (§ 81a Abs 4 Z 2).
4
Weiters übt der Präsident die Rechtsaufsicht über die Patentanwaltskammer aus. Er ist für die Genehmigung von Rechtsakten der Patentanwaltskam...