PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 65
Übersicht der Kommentierung
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Vorspann
Die Bestimmung betrifft die Fassung von Senatsentscheidungen im Verfahren vor der TA, dh insbesondere für den Fall der Zurückweisung einer Patentanmeldung. Für das Einspruchsverfahren, in dem zusätzlich speziellere Verfahrensvorschriften der § 103 f anwendbar sind, sei auf die Kommentierung zu diesen Bestimmungen verwiesen.
I. Referentensystem
1
Wie auch im Anfechtungsverfahren ist zur Vorbereitung des Verfahrensstoffs im Senatsverfahren das zuständige Mitglied (Prüfer) als Referent verantwortlich. Er trifft vorbereitende Verfügungen, insbesondere über die Zustellung von Parteischriftsätzen an die jeweilige Gegenpartei, und fordert die Parteien zur Behebung von Formmängeln auf. Sofern Zeugen und Sachverständige einvernommen werden, nimmt der Referent hierüber ein Protokoll auf.
2
Die Begrifflichkeit des „Antrags“ in Abs 2 ist missverständlich und bezieht sich nicht auf den verfahrenseinleitenden Antrag einer der Parteien, sondern den Erledigungsentwurf des Referenten. Dieser hat auf Grundlage der Parteianträge und gegebenenfalls nach der Durchführung...