PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 57a Service- und Informationsleistungen des Patentamtes
Übersicht der Kommentierung
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I. | Recherchen | ||
II. | Gutachten | ||
III. | Antrag | ||
A. | Festlegung des maßgeblichen Tags | ||
B. | Bestimmtheit des Recherche- bzw Gutachtensgegenstands | ||
C. | Sprache der Erfindungsbeschreibung und des Gutachtens | ||
D. | Antragsgebühr | ||
IV. | Verfahren und Entscheidung |
Vorspann
Das PA erstattet im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse Recherchen zum Stand der Technik und Gutachten zur Patentfähigkeit von Erfindungen gegenüber einem bekannt gegebenen oder zu recherchierenden Stand der Technik. Bei der Erstellung der Recherchen und Gutachten handelt es sich um eine hoheitliche, nicht etwa eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Über jeden Antrag ist ein Verfahren zu eröffnen, das nach den Vorgaben des § 111a von der TA zu führen ist. Das Verfahren endet mit der Zurückweisung des Antrags oder mit der Erstellung der Recherche oder des Gutachtens.
I. Recherchen
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Neben den amtlichen Recherchen, die das PA im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchführt, kann beim PA auch separat und ohne Bestehen eines Schutzrechts oder einer Anmeldung eine Recherche beauftragt werden. Der Zweck dieser Recherche liegt – wie auch beim Anmeldeverfahre...