PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 57 Wirkungskreis des Patentamtes
Literatur: Thiele, Ad § 53 JN – Zwischenruf aus der Provinz, ecolex 2014, 52.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeine Zuständigkeit des Patentamts | |
II. | Hilfeleistung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes |
Vorspann
Die Bestimmung legt die allgemeine Zuständigkeit des PA sowie weitere Aufgaben im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes fest, ohne die konkrete Zuständigkeitsverteilung einzelner Spruchkörper vorzunehmen.
I. Allgemeine Zuständigkeit des Patentamts
1
Nach Abs 1 ist das PA für eine Vielzahl von Verfahren betreffend gewerbliche Schutzrechte zuständig. Diese Zuständigkeiten bestehen jedoch nicht schlechthin, sondern beruhen jeweils auf ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage.
2
Das PA ist zuständig in Anmeldeverfahren hinsichtlich sämtlicher registrierbarer, gewerblicher Schutzrechte und führt weiters die Register für diese Schutzrechte. Daneben ist das PA auch zuständig für das patentrechtliche Einspruchsverfahren, hierbei handelt es sich um ein streitiges Verfahren, das der Erteilung von Patenten unmittelbar nachgelagert ist.
3
Weiters ist das PA für die Vielzahl von streitigen Verfahren betreffend Pate...