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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 55

Stadler/ Gehring

1

Können in einem Verfahren mehrere Personen dieselbe Handlung vornehmen, so können sie fristwahrend Eingaben einreichen, solange einer der Verfahrensbeteiligten noch die Möglichkeit hat, die Handlung vorzunehmen. Jeder der Verfahrensbeteiligten, auch der Nebenintervenient, kann innerhalb der längsten den Verfahrensbeteiligten eingeräumten Fristen die erforderliche Verfahrenshandlung setzen.

2

Wesentlich für diese Privilegierung ist, dass allen Personen die Vornahme derselben Handlung obliegt. So kann beispielsweise jeder der Anmelder im Anmeldeverfahren aufgrund unterschiedlicher Zustellungen eines Vorbescheids eine unterschiedliche Frist zur Stellungnahme einzuhalten haben. In diesem Fall kann jeder Anmelder so lange Stellung nehmen, bis die jeweilige Frist auch gegenüber dem letzten Mitanmelder abgelaufen ist. Ebenso gilt im Anfechtungsverfahren auch immer dann das Fristenprivileg, wenn eine einheitliche Streitpartei besteht, ebenso im Falle der Nebenintervention.

3

Im Gegensatz dazu nehmen die gegenüberstehenden Parteien im streitigen Verfahren nicht „dieselbe Handlung“ vor, auch wenn ihnen von der NA eine gleichlaufende Frist eingeräumt wird. Wird beispielsweise den beiden Partei...

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