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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 50 Abhängigerklärung

Stadler

1

§ 50 bietet dem Inhaber eines älteren Schutzrechts die Möglichkeit der Feststellung, dass jegliche Benutzung eines jüngeren Schutzrechts notwendigerweise eine Benutzung eines älteren Schutzrechts bedingt. Bei der Auslegung dieses Begriffs sind – wie stets bei der Auslegung von Patentansprüchen – die Regeln des § 22a zu beachten.

2

Bei der Prüfung der Abhängigkeit ist vom prioritätsälteren Patent auszugehen und zu untersuchen, ob sämtliche Merkmale des unabhängigen Anspruchs bei der Ausführung des jüngeren Patents notwendigerweise erfüllt sein müssen. Die Merkmale des älteren Patents können entweder unmittelbar im Patentanspruch des jüngeren Patents enthalten sein oder aber auch für dessen Ausführung implizit unbedingt erforderlich sein. Kann der Inhaber des jüngeren Patents hingegen nachweisen, dass eine unter sein Patent fallende Ausführungsform vorliegt, die nicht unter das ältere Patent fällt, ist die Abhängigkeit zu verneinen.

3

Der Inhaber eines prioritätsälteren Patents oder Gebrauchsmusters kann die Eintragung einer diesbezüglichen Feststellung im Patentregister beantragen. Dabei soll in der Registereinlage des prioritätsjüngeren Patents die Abhängigkeit als ...

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