PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 46 Erlöschen
Literatur: Adocker, Zur Zulässigkeit der Einschränkung eines Patents durch Aufnahme von Merkmalen aus dessen Beschreibung in den Anspruch, ÖBl-LS 2014/20; Beetz, Zur Zulässigkeit von Hilfsanträgen bei der Verteidigung eines Patents, ÖBl 2016, 132; Fessler, Das zentrale Beschränkungs- und Widerrufsverfahren nationale Sicht am Beispiel Österreichs, Sonderausgabe 1 zum ABl-EPA Special edition 1 of OJ EP 2009; Nemec/Vögele, (Nochmals:) Zur Beschränkung des Patents nach Erteilung – der „Tritonus“ im österreichischen Patentrecht? ÖBl 2015/2, 4.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Erlöschen des Patents | ||
A. | Erlöschen durch Erreichen der Höchstdauer | ||
B. | Erlöschen durch Nichtzahlung einer Jahresgebühr | ||
C. | Erlöschen durch Verzicht oder teilweisen Verzicht | ||
II. | Teilverzicht – materiell-rechtlicher Rahmen | ||
A. | Verkleinerung des Schutzbereichs | ||
B. | Verbot der Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung | ||
C. | Verbleibender Teil | ||
D. | Schluss | ||
III. | Verfahrensrechtliches | ||
A. | Verfahren aufgrund einer Verzichtserklärung | ||
B. | Verzicht im Bestandverfahren | ||
C. | Verzicht im Verletzungsverfahren und teilweises Einklagen |
Vorspann
Es gehört zum grundsätzlichen Konzept des Patentschutzes, dass das als Belohnu...