PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 31
Literatur: Dohr, Nachsicht und nachsichtsähnliche Regelungen der GewO 1973 in Rill, Gewerberecht. Beiräge zu Grundfragen der GewO 1973 (1978); Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 (2011); Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung26 (2013); Hieger, Die gewerberechtliche Begünstigung für Erfinder, ecolex 2012, 587; Müller in Ennöckl/Raschauer/Wessely , Kommentar zur Gewerbeordnung (2015); Schönherr, Zur Begriffsbildung im Immaterialgüterrecht in Brügger, Homo Creator, FS Troller (1967); Thiele/Handig, Der belohnte Erfinder, RdW 2012, 590.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gegenstand der Begünstigung | ||
II. | Umfang der Begünstigung | ||
A. | Verhältnis von Erfindung und Begünstigung | ||
B. | Rechtsprechung | ||
III. | Persönlicher Anwendungsbereich | ||
IV. | Zeitlicher Anwendungsbereich |
Vorspann
Die gewerberechtliche Begünstigung ermöglicht Patentinhabern die gewerbsmäßige Ausübung ihrer Erfindung ohne Anwendbarkeit des gewerblichen Berufsrechts. Neben § 31 ist auch die Konkretisierung der gewerberechtlichen Begünstigung in der Gewerbeordnung (§ 3 GewO) zu beachten, der die Voraussetzungen für die Ausnahme von der GewO aus der Perspektive des Gesetzgebers der GewO determiniert.
I. Gegenstand der Begünstigung
1
Die sogenannte...