PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 30 Bindung des Patentinhabers an die Rechtsvorschriften
Literatur: Biel, Über die Geschichte und den Umfang der gewerberechtlichen Begünstigung nach § 17 des österreichischen Patentgesetzes, in FS zum 50-jährigen Bestehen des Österreichischen Patentamtes (1949) 28; Doralt W., Steuerrecht 2018/19 (2018); Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung19 (2013); Lang, Patente, Patentanmeldungen und Erfindungen als Kreditsicherungsmittel, ecolex 1999, 475; Koziol-Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I14 (2014); Müller in Ennöckl/Rauscher/Wessely, Kommentar zur Gewerbeordnung (2015); Schönherr, Zur Begriffsbildung im Immaterialgüterrecht in Brügger, Homo Creator, FS Troller (1976) 57; Thiele/Handig, Der belohnte Erfinder, RdW 2012, 590; Wiltschek, Patentrecht3 (2013).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt | ||
II. | Beispiele für anwendbare Rechtsvorschriften | ||
III. | Beispiele für Begünstigungen | ||
A. | Gewerberechtliche Begünstigung | ||
B. | Steuerrechtliche Begünstigung |
Vorspann
Die Bestimmung hat in erster Linie deklarative Bedeutung. Sie stellt klar, dass die Spezialvorschriften des PatG keine Ausnahme von anderen einschlägigen Rechtsvorschriften in anderen anwendbaren Materiegesetzen normieren.
I. Regelungsinhalt
1
Das 1897