PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 51a Übergangsbestimmungen
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Gebrauchsmuster, die unter eine der vorstehend genannten Übergangstatbestände fallen, sind mittlerweile erloschen, da das Inkrafttreten von BGBl I 2007/81 am und das Inkrafttreten von BGBl I 2004/149 (spätestens ) mehr als zehn Jahren in der Vergangenheit liegen.