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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 41 Gebrauchsmusterverletzungen

Schultes

Übersicht der Kommentierung


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I.
Unterlassungsanspruch
1, 2
II.
Beweislast
3, 4
III.
Territorialität
5
IV.
Nichtigkeitseinwand
6, 7

Vorspann

Das Gebrauchsmustergesetz verzichtet auf eine eigenständige Definition der Gebrauchsmusterverletzung. Dies ergibt sich aus der Gesamtheit der Bestimmung, insbesondere aus § 4 Abs 1 GMG. Die Ansprüche des Verletzten auf Unterlassung usw wurden unter Rezipieren der entsprechenden Bestimmungen des Patentgesetzes normiert. Für die unbefugte Benutzung eines Gebrauchsmusters wird – wie im Bereich des Patentrechts – ein Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg vorgesehen.

I. Unterlassungsanspruch

1

§ 41 GMG räumt bei Gebrauchsmusterverletzungen (ua) einen Unterlassungsanspruch ein. Im Verfahren über Gebrauchsmusterverletzungen sind die § 147–157 und § 164 sinngemäß anzuwenden.

2

Ebenso wie für einen Patentinhaber entsteht auch für den Inhaber eines Gebrauchsmusters ein Unterlassungsanspruch, wenn ohne dessen Zustimmung im Schutzbereich, im Geltungsgebiet und während der Wirkungsdauer ...

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