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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 19

Alge

Literatur: Burgstaller/Bürscher, Erfindungsvergütung für Dienstnehmer (2013); Collin, Innovations-Handbuch (1985); Eypeltauer/Nemec, Diensterfindungsrecht. 100 Fragen und Antworten2 (2015); Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Hermann/Schmidt, Österreichisches Patentgesetz2 (1978); Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997); Reitböck, Der Begriff der Diensterfindung und angrenzende Rechtsfragen (2003); Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar4 (2017).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Verjährungsfrist
14
II.
Fälligkeit
510
III.
Hemmung der Verjährung
1113

Vorspann

§ 19 bestimmt als generelle Verjährungsfrist für „Ansprüche von Dienstgebern und Dienstnehmern“ nach den Vorschriften hinsichtlich der Diensterfindungsbestimmungen eine Frist von drei Jahren. § 19 definiert daher einen „durch Gesetz für besondere Fälle festgelegten Zeitraum“ gem § 1465 ABGB, der dem des Schadenersatzes gem § 1489 ABGB entspricht.

I. Verjährungsfrist

1

Der OGH hat allerdings bei der Beurteilung der Verjährung nach § 19 betont, dass § 1489 ABGB hier – im Gegensatz zu § 154, worin ausdrücklich auf § 1489 verwiesen wurde – nicht gelte. Vielmehr gelte – mangels einer besonderen Bestimmung im PatG – für die Verjährung nach § 19 der allgemeine, ...

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