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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 34

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zuständigkeit innerhalb der TA
1, 2
II.
Geschäftsverteilung innerhalb der RA
3
III.
Mitwirkung des rechtskundigen Mitglieds an Entscheidungen der TA
4

Vorspann

Während § 33 GMG allgemein die Kompetenz zur Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten auf einzelne Spruchkörper (TA, RA, NA) des PA verteilt, regelt diese Bestimmung unter Verweisung auf die Geschäftsverteilung, welche Mitglieder des PA für einzelne Erledigungen zuständig sind.

I. Zuständigkeit innerhalb der TA

1

In Abweichung von der diesbezüglichen patentrechtlichen Bestimmung des § 62 ist für alle Erledigungen in Gebrauchsmusterverfahren (Anmeldeverfahren, Recherche, Verzicht, selbst für die Zurückweisung) lediglich ein einziges Mitglied der TA zuständig. Eine Senatszuständigkeit in Gebrauchsmustersachen ist ausgeschlossen.

2

Welches fachtechnische Mitglied konkret zuständig ist, regelt die Geschäftsverteilung, die zunächst einzelne Gebrauchsmusteranmeldungen je nach der ihnen zugewiesenen Klassifikation einer TA zuweist. Zudem regelt eine vom Vorstand der jeweiligen TA zu erlassende Geschäftsverteilung die Zuordnung einzelner Prüfer zu Patentklassen, sodass jede klassifizierte Anmeldung eindeutig einem fac...

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