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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 28 Nichtigerklärung

Stadler

1

Diese Bestimmung regelt die Gründe für die Nichtigerklärung von Gebrauchsmustern und gibt dabei im Wesentlichen die in § 48 Abs 1 angeführten Nichtigkeitsgründe wieder. Die Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung sowie die Rückwirkung entsprechen den analogen Regelungen des § 48 Abs 2, 3.

2

Zu beachten ist, dass zwar die Generalverweisung der mangelnden Schutzfähigkeit des Abs 1 Z 1 analog im PatG enthalten ist, die verwiesenen Normen des PatG und GMG jedoch teilweise unterschiedlich sind.

3

Im Nichtigkeitsgrund der mangelnden Ausführbarkeit ist – in Abweichung zur analogen Bestimmung des § 48 Abs 1 Z 2 – ausdrücklich angegeben, welche Unterlagen konkret für die Beurteilung der Ausführbarkeit heranzuziehen sind. Dies sind die von der TA im Registrierungsbeschluss bzw im Fall des beschleunigten Verfahrens in der Registrierungsverfügung angegebenen Unterlagen.

4

Mangels Schutzfähigkeit von biologischem Material ist ein dem § 48 Abs 1 Z 4 entsprechender Nichtigkeitsgrund sowie eine abweichende Rückwirkungsregel nicht im GMG enthalten.

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