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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 26 Gebrauchsmusterurkunde

Stadler/ Gehring

1

Die Registrierung eines Gebrauchsmusters wird vom PA durch Herausgabe einer Urkunde bestätigt, die eine Bestätigung der Registrierung sowie die Gebrauchsmusterschrift enthält.

2

Die Gebrauchsmusterurkunde dient lediglich zur Bestätigung der Registrierung. Weitere Wirkungen sind mit der Urkunde nicht verbunden, sie bildet insbesondere kein Wertpapier, dessen Inhaberschaft Auswirkungen auf die Inhaberschaft des Gebrauchsmusters hätte.

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