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Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 15a Abzweigung

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Abzweigungsfrist
14
II.
Abzweigungserklärung
58
III.
Verfahren
911
IV.
Wirkungen
1214

Vorspann

Eine Gebrauchsmusteranmeldung kann aus einer nationalen, internationalen oder europäischen Patentanmeldung abgezweigt werden. Die Wirkung dieser Abzweigung ist, dass der Gebrauchsmusteranmeldung derselbe Zeitrang wie der nationalen, internationalen oder europäischen Patentanmeldung zukommt, sofern und soweit sich der Inhalt des Gebrauchsmusters aus der Stammanmeldung ergibt.

I. Abzweigungsfrist

1

Eine Gebrauchsmusteranmeldung, die als Abzweigung einer Patentanmeldung erklärt werden kann, kann jederzeit während der Anhängigkeit einer für Österreich gültigen Patentanmeldung (nationale Patentanmeldung, europäische Patentanmeldung oder internationale Patentanmeldung) eingereicht werden. Für die Einhaltung dieser Bedingung zählt der Tag der Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung, nicht jedoch der Tag der Einreichung der Abzweigungserklärung.

2

Eine Gebrauchsmusteranmeldung, für die eine Abzweigungserklärung wirksam eingereicht werden kann, kann auch noch während eines gegen das daraus hervorgegangene Patent gerichteten Einspruchsverfahrens eingereicht werden. W...

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