PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 15
1
Die Formvorschriften zu Patenten und Gebrauchsmustern sind im zweiten Abschnitt der PAV gleichlautend geregelt, sodass an dieser Stelle auf die Kommentierung der diesbezüglichen wortidenten patentrechtlichen Vorschrift zu verweisen ist.