PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 18
Literatur: Collin, Diensterfindungen in Österreich, GRUR Int 1971, 287–292; Friebel/Pulitzer, Österreichisches Patentrecht2 (1972); Gräser, Erfindungs- und Lizenzrecht – Einführung in das österreichische Patentrecht (1987); Fasching, Lehrbuch des österreichischen Zivilprozessrechts2 (1990); Hermann/Schmidt, Österreichisches Patentgesetz2 (1978); Kuderna, Arbeits-und Sozialgerichtsgesetz. Kommentar und Auszüge aus einschlägigen Gesetzen2 (1996); Marterer, Forschungs- und Diensterfindungsrecht (1991); Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei privatrechtlichen Dienstverhältnissen | |
II. | Die Besonderheiten bei den arbeitsgerichtlichen Verfahren | |
III. | Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse |
Vorspann
§ 18 wurde aufgrund des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes gestrichen, weil mit diesem Gesetz die Arbeits- und Sozialgerichte für sämtliche Arbeitsrechtssachen, also auch für den gemäß § 8 entstandenen arbeitsrechtlichen Entgeltanspruch, gem § 50 Abs 1 Z 1 ASGG zuständig geworden sind. Mit Inkrafttreten des ASGG am verlor § 18 seine Wirksamkeit und wurde durch die einschlägigen Bestimmungen des ASGG ersetzt. An dieser Stelle sollen daher die wesentlichen praxisrele...