PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 8 Nennung als Erfinder
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Diese Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem § 20, sodass hier auf die diesbezügliche Kommentierung verwiesen wird. Abs 1 regelt neben dem Anspruch des Erfinders auf Nennung auch die Art der Nennung. Die Möglichkeit der Ausstellung einer Urkunde im Falle der Nennung nach der Erteilung ist für Gebrauchsmuster nicht vorgesehen. Die Abs 2–4 entsprechen inhaltlich den § 20 Abs 2, 4–6.