PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 7 Anspruch auf Gebrauchsmusterschutz
1
Diese Bestimmung regelt den Anspruch auf ein Gebrauchsmuster entsprechend den patentrechtlichen Regelungen der § 4, 5 und 49, sodass auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen wird. Weiters erklärt Abs 2 das für Patente gültige Diensterfinderrecht auch für Gebrauchsmuster für anwendbar, wobei wiederum auf die Kommentierung der patentrechtlichen Bestimmungen der § 6 bis 19 verwiesen wird.