PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 4 Wirkung
1
Die Bestimmung übernimmt einzelne Bestimmungen des PatG, die den sachlichen Schutzbereich des Patents betreffen, namentlich § 22 Abs 1 (Abs 1), § 22a (Abs 2) und § 26 (Abs 3). Es wird auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen.