PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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Nach § 3 GMG Erfinderischer Schritt
Literatur: Beetz, Zur Erfindungsqualität im Gebrauchsmusterrecht, ÖBl 2007/34, 148; Österreichisches Patentamt – Gruppe Technik, Qualitätshandbuch (2013); Reinisch, Zum Begriff des „Erfinderischen Schritts“, ÖBl 2017, 17; Stadler, Technizität von Patenten und Gebrauchsmustern, ÖBl 2014/35; Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016); Wiebe, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht2 (2012); Wuttke, Das deutsche Gebrauchsmuster – Eine Waffe? Mitt 2015, 110–116.
Übersicht
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Vorspann
Mit einem Gebrauchsmuster können nach § 1 Abs 1 auf Antrag Erfindungen geschätzt werden, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Auch für Gebrauchsmuster wird demnach eine gewisse erfinderische Leistung gefordert. Die Voraussetzungen für bzw die Anforderungen an die erfinderische Leistung bei Gebrauchsmustern entsprechen dabei denen an die erfinderische Tätigkeit bei Patenten.
I. Entwicklung der Rechtsprechung
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Wie vom OLG Wien treffend zusammengefasst, wurde in der älteren Rsp eine Unterscheidung zwischen der erfinderischen Leistung bei Gebrauchsmustern und Patenten getroffen. Für Gebrauchsmuster wur...