PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 3 Neuheit
Literatur: Benkard, Patentgesetz11 (2015); Österreichisches Patentamt – Gruppe Technik, Qualitätshandbuch (2013); Stadler/Gehring, Verfahren vor dem Patentamt (2017); Weiser, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz3 (2016).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines (Horkel/Poth) | |
II. | Unschädliche Offenbarungen (Horkel/Poth) | |
III. | Medizinische Indikationen (Pföstl) |
Vorspann
1
Diese Bestimmung definiert das Erfordernis der Neuheit, welche gemäß Abs 1 neben der erfinderischen Tätigkeit und der gewerblichen Anwendbarkeit eine der Vorrausetzungen für die Schutzfähigkeit einer Erfindung bildet. Ziel des Erfordernisses der Neuheit ist es zu verhindern, dass etwas mittels eines Gebrauchsmusters geschützt werden kann, das bereits aus dem Stand der Technik reproduzierbar bekannt ist.
I. Allgemeines (Horkel/Poth)
2
Abs 1 bis 3 GMG stimmen inhaltlich mit den § 3 Abs 1 bis 3 überein, weshalb diesbezüglich auf die Ausführungen zu § 3 Abs 1 bis 3 verwiesen werden kann. Weiters wird auch in der Rsp explizit bejaht, dass der Neuheitsbegriff des Gebrauchsmusters mit dem Neuheitsbegriff des Patents übereinstimmt.
3
Bezüglich unschädlicher Offenbarungen stimmt die Bestimmung in Abs 4 Z 2 GMG bezüglich des offensichtlichen Missbrauchs mit der Bestimmung i...