PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 25 Inkrafttreten
1
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten einzelner Änderungen des PatV-EG. Sämtliche Stichtage für das Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen, mit Ausnahme des Abs 10, liegen in der Vergangenheit.