Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

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Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 15 Anmeldeamt

Stadler/ Gehring

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Prüfung der Berechtigung des Anmelders
1
II.
Zuerkennung des Anmeldetags
2, 3
III.
Formalprüfung durch das Anmeldeamt
46
IV.
Beanspruchung von Prioritäten
79
V.
Exkurs: Wiederherstellung des Prioritätsrechts

Vorspann

Diese Bestimmung regelt die Tätigkeit des PA als Anmeldeamt im internationalen Anmeldeverfahren. Als solches ist das PA für die Entgegennahme von internationalen Anmeldungen zuständig.

I. Prüfung der Berechtigung des Anmelders

1

Das PA fungiert als Anmeldeamt im internationalen Anmeldeverfahren, sofern der Anmelder oder einer der Anmelder österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Sitz oder Wohnsitz in Österreich hat (R 19.1 AO-PCT). Ist die Voraussetzung der nationalen Zuständigkeit des PA nicht gegeben, so leitet es den Antrag ohne formale Prüfung an das IB weiter, das dann als Anmeldeamt fungiert (R 19.4 AO-PCT).

II. Zuerkennung des Anmeldetags

2

Als Anmeldetag der internationalen Anmeldung gilt in jedem Fall der Tag, an dem die Anmeldung beim PA (und nicht beim IB) einlangt, wobei für die Bestimmung des Datums des Einlangens die allgemeinen Regelungen für den Zugang beim PA anzuwenden sind (R 19.4 AO-PCT). Die formalen Voraussetzungen für...

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