PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 9 Umwandlung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Stellung des Umwandlungsantrags beim PA | |
II. | Umwandlung in eine österreichische Anmeldung | |
III. | Wirkungen der Umwandlung |
Vorspann
Die Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung in eine nationale Anmeldung ist möglich, wenn ein nationales Patentamt die Weiterleitung einer bei ihm eingereichten europäischen Patentanmeldung innerhalb einer Frist von 14 Monaten ab deren Anmeldetag oder Prioritätstag unterlassen hat und demgemäß die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen gilt. Darüber hinaus kann das nationale Recht der Mitgliedstaaten vorsehen, dass eine Umwandlung für den jeweiligen Mitgliedstaat noch unter anderen Voraussetzungen möglich ist (Art 135 Abs 1 lit b EPÜ). Eine solche Möglichkeit besteht für Österreich jedoch nicht.
I. Stellung des Umwandlungsantrags beim PA
1
Versäumt das PA, eine europäische Patentanmeldung rechtzeitig weiterzuleiten, und gilt diese Anmeldung daher als zurückgenommen, so besteht für den Anmelder die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Ablauf der 14-Monatsfrist für die Weiterleitung einen Umwandlungsantrag beim PA zu stellen.
2
Im Umwandlungsantrag ist anzugeben, in welchen Län...