zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Stadler/Koller

PatG | Patentgesetz

Kommentar | GMG - PatV-EG

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4009-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Stadler/Koller - PatG | Patentgesetz

§ 7 Patentregister

Stadler

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Registerwirkungen
1
II.
Registrierung europäischer Patente
2
III.
Berichtigungen des Registers
3

I. Registerwirkungen

1

Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass das für nationale Patente gültige Registerprinzip auch für den österreichischen Teil eines europäischen Patents wirksam ist. Zu diesem Zweck umfasst das Patentregister (§ 80) einen besonderen Teil, in dem jeweils einzelne Registereinträge für die in Österreich gültig gewordenen europäischen Patente angelegt werden.

II. Registrierung europäischer Patente

2

Europäische Patentanmeldungen werden nach den Vorschriften des EPÜ geprüft und nach Art 97 EPÜ erteilt. Das PA vergibt nach der Erteilung für den österreichischen Teil des europäischen Patents amtswegig eine eigene Registernummer, gekennzeichnet durch den Buchstaben „E“ und eine fortlaufende Zahl, und registriert das europäische Patent in einem besonderen Teil des Patentregisters.

III. Berichtigungen des Registers

3

Mit der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung geht die Zuständigkeit vom EPA auf die Vertragsstaaten über. Ab diesem Zeitpunkt müssen Änderungen im europäischen Patentregister nicht mehr übernommen werden. Das PA f...

Daten werden geladen...