PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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Nach § 6 PatV-EG Ratifikation des Londoner Übereinkommens
Übersicht der Kommentierung
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I. | Regelungsinhalt des Londoner Übereinkommens | |
II. | Gesetzliche Anpassungen | |
III. | Kein Beitritt Österreichs |
I. Regelungsinhalt des Londoner Übereinkommens
1
Die Bestimmung regelt die mit dem Inkrafttreten des LondÜbk erforderlichen Anpassungen. Durch das LondÜbk haben sich die Vertragsstaaten des EPÜ darauf verständigt, unter bestimmten Voraussetzungen auf Übersetzungen von europäischen Patenten in ihre jeweilige Amtssprache zu verzichten.
2
Wesentlicher Kernpunkt des Übereinkommens war es, dass Staaten, die eine Amtssprache mit dem EPÜ gemeinsam hatten, auf weitere Übersetzungserfordernisse verzichteten. Dem Transparenzerfordernis sollte bereits dadurch Rechnung getragen werden, dass die Patentansprüche notwendigerweise in der jeweiligen Amtssprache des Vertragsstaats vorliegen. Vertragsstaaten des EPÜ, die keine Amtssprache mit dem EPA gemeinsam hatten, konnten Übersetzungen in weitergehendem Umfang fordern.
II. Gesetzliche Anpassungen
3
Mit BGBl I 2009/126 wurde in Vorbereitung der Ratifikation des LondÜbk bereits vorgreifend die Bestimmung des § 5 betreffend die Pflicht zur Vorlage von Übersetzungen un...