PatG | Patentgesetz
1. Aufl. 2019
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S. VIIGeleitwort von Dr. Manfred Vogel
Das Patent- und das mit ihm verwandte Gebrauchsmusterrecht regelt die subjektiven Rechte an Erfindungen auf allen Gebieten der Technik. Der Rechtsinhaber bzw die Rechtsinhaberin verfügt über ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht, die geschützte Erfindung (das ist eine nicht naheliegende technische Problemlösung) zu verwenden. Er oder sie ist sogar Monopolist/in, soweit und solange außerhalb des Schutzbereichs kein das geschützte Produkt substituierbares Erzeugnis zur Verfügung steht. Aber auch abgesehen von solchen seltenen Fällen eines „Pionierpatents“ ermöglicht das Patentrecht seinem Inhaber oder seiner Inhaberin, den wirtschaftlichen Wert der erfinderischen Leistung zu realisieren, indem die Erfindung durch den Patentschutz zu einem verkehrsfähigen Gut mit Tauschwert wird. Anders als bei einem Geschäftsgeheimnis geschieht dies ohne jede Geheimhaltung, womit auch der Stand der Technik bereichert und der technische Fortschritt durch Innovationsbemühungen der Konkurrenten gefördert wird.
Mit diesen wenigen Sätzen ist die Bedeutung des Patentrechts als wichtiger Teil des geistigen Eigentums für Erfinder/in, Anwender/in, Mitbewerber/in und Allgemein...