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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 112

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Ergänzung zur UmS 197/36/12

UmS 198/3/13: Zur genannten UmS dürfen wir ergänzen, dass der VwGH mit den Erkenntnissen vom , 2012/15/0114 bzw. 2012/15/0115, die Rechtsfrage erfreulich schnell dahingehend geklärt hat, dass Einbringungen auf einen Zeitpunkt vor zivilrechtlicher Gründung der übernehmenden Gesellschaft unter Art. III UmgrStG fallen.

Inlandseinbringung durch einen EU-Angehörigen

UmS 199/3/13: Die natürliche Person A (Variante a) bzw. die A-GmbH (Variante b), beide in Deutschland ansässig, bringen den inländischen Betrieb in die ihnen jeweils zu 100 % gehörende, im Inland ansässige B-GmbH unter Verzicht auf die Gewährung von Anteilen ein. Liegt in diesen Fällen eine Buchwerteinbringung vor?

Antwort: Ja.

Variante a: Die Nichtbesteuerung des eingebrachten Vermögens im Zuge der Anwendung des Art. III UmgrStG führt nur zum Steueraufschub. Die unterdrückte Besteuerung mit progressiver ESt wird abgelöst durch die Besteuerung bei der übernehmenden Körperschaft mit 25 % und die Besteuerung der Ausschüttung an den Einbringenden mit KESt i. H. v. ebenfalls mit 25 %, sodass das Besteuerungsniveau im Prinzip gleichbleibt.

  • Bis 1994 führte eine bestehende Einschränkung des Besteuerungsrechts im Verhältnis ...

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