Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pensionsrückstellungen
Ist das von der Pensionskasse errechnete Deckungskapital wegen des in Ansatz gebrachten 6%igen Rechnungszinsfußes für die Bedienung der auf sie übertragenen Pensionsverpflichtungen S. 143von vornherein nicht ausreichend und ist ab Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf die Pensionskasse mit entsprechenden Nachschüssen zu rechnen, sind dafür Rückstellungen zu bilden. Zu Unrecht unterbliebene Rückstellungen können nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. – (§ 9 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2008/13/0064)