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Energieabgabenvergütung
Eigenverbrauchsumsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind nach § 1 EnAbgVergG in die Berechnung des Nettoproduktwertes miteinzubeziehen. Dabei wird lediglich darauf abgestellt, dass es sich um „Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ handelt, wobei § 1 UStG 1994 neben den Lieferungen und Leistungen auch den Eigenverbrauch im Inland ausdrücklich als „Umsätze“ bezeichnet. – (§ 1 EnAbgVergG), (Abweisung)
( 2010/17/0144 bis 0157)