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Auslandssprachreisen als Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG)
Lässt eine Auslandssprachreise die Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Reiseanteile zu, so ist eine anteilige Abzugsfähigkeit der Reiseaufwendungen als Werbungskosten nach Maßgabe der jeweiligen Reiseanteile zulässig (vgl. ) ( RV/0425-F/11).