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Renten für Ausgedingeleistungen (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG)
Rentenzahlungen i. Z. m. einem Ausgedinge werden bei pauschalierter Land- und Forstwirtschaft als Betriebsausgaben (siehe § 13 Abs. 2 LuF-PauschVO) und nicht als Sonderausgaben nach § 18 EStG berücksichtigt (Jakom/Baldauf, EStG5 [2012] § 18 Rz. 26 und § 21 Rz. 123) ( RV/0147-G/12).