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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 100

Zufluss einer Geschäftsführervergütung (§ 19 Abs. 1 EStG)

Erfolgt hinsichtlich eines Geschäftsführerbezugs (Gewinntantieme) kein Zufluss an den Alleingesellschafter gemäß § 19 Abs. 1 EStG im „klassischen Sinn“ (z. B. Barauszahlung, Überweisung oder Verbuchung auf dem Verrechnungskonto), kann angesichts dessen Dominanz als einziger Gesellschafter dennoch ein steuerlich relevanter Zufluss vorliegen. Der Geschäftsführer hat es als „beherrschender Gesellschafter“ in der Hand gehabt, sich die von der GmbH geschuldeten Beträge auszahlen zu lassen oder auf die faktische Auszahlung zu verzichten. Sein Anspruch auf die Gewinntantieme war jedoch eindeutig, unbestritten und fällig und richtete sich gegen einen zahlungsfähigen Schuldner ( RV/0339-L/09; siehe dazu auch Marschner/Renner, UFSjournal 2012, 429).

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