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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 100

Sicherstellungsauftrag (§ 232 BAO)

Ein Sicherstellungsauftrag ist dann gerechtfertigt, wenn der Beschwerdeführer in zeitlicher Nähe zu der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und einer Hausdurchsuchung gegenüber seiner Mutter Veräußerungs- und Belastungsverbote eingetragen hat ( 2008/13/0058).

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