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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 142

Zeugengebühr

Gemäß § 18 Abs. 1 und 2 GebAG hat der Zeuge sowohl den Grund als auch die Höhe des von ihm geltend gemachten Anspruchs auf Zeugengebühr zu bescheinigen. – (§ 18 Abs. 1 GebAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/17/0099)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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