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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 97

Die Finanzpolizei – Einsatz ohne Regeln?

Wie ist es um die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kontrollorgane bestellt?

Gerhard Gaedke

Die Finanzpolizei hat im Jänner 2011 die KIAB-Einsatzgruppe abgelöst. Seither bemüht sich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Gesprächen mit dem BMF um die Veröffentlichung jenes Teiles des Organisationshandbuchs, der sich mit den Aufgaben und Rechten der Finanzpolizeiorgane und den bei ihren Kontrollmaßnahmen einzuhaltenden Standards beschäftigt. Warum es so schwer ist, diesen für alle Betroffenen sinnvollen Arbeitsbehelf nach entsprechender Begutachtung zur Verfügung zu stellen, ist unverständlich.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion anlässlich des 13. SWK-Steuerrechtstages wurde zwischen Vertretern des BMF und Beratern Einvernehmen darüber hergestellt, dass Prüfung und Kontrolle, insbesondere zur Eindämmung der Schattenwirtschaft, zur Betrugsbekämpfung und zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, unerlässlich sind. Wie auch alle anderen Lebensbereiche – öffentlich oder privat, ob sie den Beruf oder die Freizeit betreffen – bestimmter Regeln bedürfen, muss der Einsatz von Kontrollorganen wie der Finanzpolizei, wenn sie mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind, im Detail geregelt sein.

Zu diesen Regeln gehören z. B. die Ausweisleistung, die ordnungsgemäße Rechtsbelehr...

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