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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 113

Ausschüttungsfiktion neu bei Umwandlungen

Ermittlung der Bemessungsgrundlage aufgrund steuerlicher Werte

Joachim Wurm

Die Ausschüttungsfiktion ist seit Jahren ein brisantes Thema bei Umwandlungen, und die entsprechende Regelung in § 9 Abs. 6 UmgrStG wurde seit dem , dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des UmgrStG – damals war die Ausschüttungsfiktion noch in § 9 Abs. 5 leg. cit. geregelt –, bis zu den Anpassungen im Zuge des AbgÄG 2012 bereits viermal inhaltlich überarbeitet. Ziele der jüngsten Änderung sind gemäß ErlRV eine Systemumstellung hin zu einer von unternehmensrechtlichen Werten losgelösten Ermittlung der Bemessungsgrundlage und somit die Eliminierung von aus Sicht des Fiskus unerwünschten Gestaltungsmöglichkeiten. Im Folgenden sollen eine kritische Durchleuchtung der Neuregelung und eine Darstellung der Unterschiede zur bisherigen Rechtslage erfolgen.

1. Legitimation der Ausschüttungsfiktion

Die Ausschüttungsfiktion ist notwendig, um der steuerlichen Begünstigung aufgrund des Sphärenwechsels im Zuge der Umwandlung entgegenzuwirken. Unter dem Sphärenwechsel ist der Transfer des umzuwandelnden Betriebs aus der Sphäre einer Körperschaft und gleichsam dem Wirkungsbereich des KStG in die Sphäre des EStG zu verstehen. Das Charakteristikum körperschaftsteuerpflichtiger Betriebe ist die zweifache Besteuerung bei Gewinndurchschleusu...

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