Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperliches Wirtschaftsgut
• Liegen Eingriffe in die ursprüngliche Landschaft vor, die in ihrer Gesamtheit etwa jenen vergleichbar sind, die bei der Herstellung einer Forststraße oder eines landwirtschaftlichen Güterweges nötig sind, dann kann die Schaffung eines körperlichen Wirtschaftsgutes ("Straße") nicht in Abrede gestellt werden. - (§ 4 EStG 1988), (Abweisung)
()