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Artikel X14 - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 1992
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2010, wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 Z 2 lit. b sublit. ff wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und als sublit. gg angefügt:
"gg) ab
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 1,70 Euro;
- bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 1,90 Euro, höchstens 80 Euro, bei Anhängern höchstens 66 Euro."
EB: Die Kraftfahrzeugsteuersätze für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind derzeit in Österreich höher als in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Transportwirtschaft sollen die Kraftfahrzeugsteuersätze für Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesenkt werden.