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SWK 36, 15. Dezember 2010, Seite T 264

Artikel X28 - Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995

Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1995

Das Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 151/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 Z 1 wird folgende lit. e angefügt:

"e) wenn die Steuerschuld nach dem entsteht,

aa) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 46 • und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 482 Euro;

bb) ansonsten 515 Euro;"

2. In § 3 Abs. 1 Z 2 wird folgende lit. e angefügt:

"e) wenn die Steuerschuld nach dem entsteht,

aa) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 46 • und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 554 Euro;

bb) ansonsten 587 Euro;"

3. In § 3 Abs. 1 Z 3 wird folgende lit. c angefügt:

"c) 397 Euro, wenn die Steuerschuld nach dem entsteht;"

4. In § 3 Abs. 1 Z 4 wird folgende lit. d angefügt:

"d) wenn die Steuerschuld nach dem entsteht,

aa) mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 66 • und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg 397 Euro;

bb) ansonsten 425 Euro;"

5. In § 3 Abs. 1 Z 7 wird folgende lit. e angefügt:

"e) ansonsten für 1 000 l, wenn die Steuerschuld nach dem entst...

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