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VfGH: Kulturförderungsbeitrag
• Wr. Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000: Aufhebung des § 6 sowie der Wortfolge "Die Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach § 6 Abs. 1 obliegt in erster Instanz der Gesellschaft;" im ersten Satz des § 8 Abs. 1 wegen Nichteinhaltung der verfassungsrechtlichen Grenzen einer zulässigen Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung von Hoheitsakten, im konkreten Fall bei der Beleihung der Gebühreninkasso Service GmbH mit den behördlichen Aufgaben des § 6 (i. V. m. § 8) leg. cit. - (§§ 6, 8 Wr. Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000)
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