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SWK 22, 1. August 2005, Seite 651

Weidmanns(Un)Heil!

Jagd(neben)kosten sind keine Betriebsausgaben

Felix Blazina

Auch im Zuge einer Betriebsprüfung frönt man dem edlen Weidwerk, allerdings werden bei einer solchen keine Wildtiere, sondern allfällige Steuersünder ins Visier genommen. Manchmal begibt es sich, dass passionierte Jäger zu Gejagten werden, weil sie dem Fiskus die Ausgaben für ihr ausgeübtes Hobby als Betriebsausgaben unterjubeln möchten, wobei durchaus kreative Gestaltungsmaßnahmen anzutreffen sind. So hat sich beispielsweise anlässlich einer Betriebsprüfung bei einem recht erfolgreichen mittelständischen Unternehmen Folgendes zugetragen:

Der geprüfte Betrieb war auf mehreren Gebieten tätig, zu denen u. a. das Transportgewerbe, die Rodungen von Bäumen und Sträuchern sowie die Entsorgung derselben zählten. Dem Geschäftszweck entsprechend verfügte das Unternehmen über einen größeren Maschinen- und Fuhrpark. Die Prüferin kontrollierte dies und das, am Konto

"Gebühren und Abgaben" wurde sie auf den Buchungstext "Stiftsverwaltung" und einen dazugehörigen Betrag von rund 3.500 Euro aufmerksam. Was sollte der geprüfte Betrieb mit einem Stift zu schaffen haben? Also musste der Beleg her, um Klarheit zu erhalten. Und siehe da, in Wirklichkeit handelte es sich um einen Bescheid einer niederöst...

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