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EU-Zinsenbesteuerung - Vermeidung der Doppelbesteuerung
Mit Anwendungsbeginn der Zinsenbesteuerung in der EU, den abhängigen und assoziierten Gebieten der Mitgliedstaaten und der Drittstaaten Andorra, Liechtenstein, San Marino, Monaco und der Schweiz am kann es im Falle von Zinszahlungen an in Österreich ansässige wirtschaftliche Eigentümer - neben den bisher einbehaltenen DBA-Quellensteuern - zu zusätzlichen Quellensteuerbelastungen kommen. Ziel der in der Zinsen-RL und den Drittstaatenabkommen vorgesehenen Quellensteuern ist aber nicht eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen, sondern eine effektive Besteuerung von Zinszahlungen im Gemeinschaftsgebiet. Daher sind sowohl in der Zinsen-RL als auch in den Drittstaatenabkommen "Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" vorgesehen worden, die eine Mehrbelastung des wirtschaftlichen Eigentümers aufgrund der EU-Zinsensteuer ausschließen sollen. Um aus Qualifikationskonflikten zwischen Zahlstellenstaat und Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers resultierende Mehrbelastungen zu vermeiden, ist eine einheitliche Auslegung der Regelungen der Zinsenrichtlinie bzw. der Drittstaatenabkommen - insbesondere im Hinblick auf den Zinsbegriff - von wesentlicher Bedeutung. Die Auslegun...