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SWK 22, 1. August 2005, Seite 56

VfGH: Tiroler Grundverkehrsgesetz

Tir. Grundverkehrsgesetz 1996 i. d. F. LGBl. Nr. 75/1999: Aufhebung des § 6 Abs. 1 lit. b und c, im Abs. 2 Aufhebung der Wortfolge "im Sinne des Abs. 1 lit. b" sowie von Abs. 3 und Abs. 7. - (§ 6 Tir. Grundverkehrsgesetz 1996)

Der Verfassungsgerichtshof vermag keine sachliche Rechtfertigung dafür zu finden, dass bei rein innerstaatlichen Sachverhalten bei Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zur Erlangung der konstitutiven grundverkehrsbehördlichen Genehmigung strengere Voraussetzungen erfüllt werden müssen, als bei Sachverhalten mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug (aufgrund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts).

( G 79 bis 81/04)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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