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Haftungsbescheid
• Im Fall einer anlässlich einer Berufung gegen einen Haftungsbescheid auch gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche erhobenen Berufungen ist zunächst über den Haftungsbescheid zu entscheiden, weil von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis hinsichtlich der Berufungen gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche abhängt. - (§ 248 BAO), (Abweisung)
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