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Verfahren: Schätzung
• Eine Schätzung kann auf Basis der durchschnittlichen Anzahl von Gästen und der durchschnittlichen Konsumation pro Gast unter Berücksichtigung von nach Erfahrungssätzen angenommenen Betriebsausgaben vorgenommen werden. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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